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VERBRAUCHERSCHUTZ

Unsere Rechtsanwälte haben umfangsreiche Erfahrung in dem ganzen Fragenkomplex, der mit dem Verbraucherschutzrecht verbunden ist. 

Bereits seit Mitte der 90-er Jahre des letzten Jahrhunderts führten wir viele Gerichtsverfahren an der Seite von Herstellern,  Importeuren und Verkäufern von Waren und Dienstleistungen.  Fast alle Fälle haben wir erfolgreich abgeschlossen. 

Seit einiger Zeit gibt es immer mehr Gerichtsfälle, die mit dem Verbraucherschutzrecht in diesem Bereich verbunden sind. Innerhalb der letzten Jahre hat sich die Gesetzgebung wesentlich verändert.  Die Bestimmungen zum Interessenschutz der Verbraucher haben sich verschärft. Trotzdem schützen wir die rechtlichen Interessen beider Parteien mit fast hundertprozentigem Erfolg, den Grundsatz des Nichtvorliegens eines  Interessenkonflikts strengnehmend. 

Im Auftrag von einigen großen Konzernen haben wir das Inkrafttreten von Urteilen der Gerichte der gesamten Gerichtsbarkeiten erreicht,  die die Verbraucherklage abgewiesen haben.

Häufig  kann Dank der Bemühungen unserer Anwälte Einvernehmen zwischen den Parteien in der vorgerichtlichen Beilegung der Streitsache erreicht werden  durch das Entdecken der Schnittmenge zwischen dem Verbraucher und dem Hersteller, Importeur oder Verkäufer. In vielen Fällen ist eine solche Regelung weniger kompliziert als eine Verfahrensdurchführung. 

 

Wir sind jederzeit gerne bereit,  allseitige juristische Unterstützung in allen Aspekten des Verbraucherschutzrechts  zu leisten.

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